Informationen zur PPWR ab 12.08.2026 – mehr Infos –

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Informationen zur PPWR-

PPWR, VerpackG & VerpackDG – Informationen für unsere Kunden

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Das Verpackungsrecht entwickelt sich weiter. Mit der europäischen Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) und den Änderungen des deutschen Verpackungsrechts gelten ab dem 12. August 2026 neue beziehungsweise weiterentwickelte Anforderungen an Verpackungen und Verpackungsabfälle.

Für unsere Kunden besonders wichtig: Systembeteiligungspflichtige Verpackungen, die entsprechend über uns in Verkehr gebracht werden, sind bereits lizenziert. Die hierfür anfallenden Kosten der Systembeteiligung übernehmen wir innerhalb der Lieferkette.

Was ist die PPWR?

Die PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation – ist die neue europäische Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie schafft einheitliche Anforderungen innerhalb der Europäischen Union und soll Verpackungsabfälle reduzieren sowie die Kreislaufwirtschaft stärken.

Zu den wesentlichen Themen gehören unter anderem:

  • Recyclingfähigkeit von Verpackungen

  • Reduzierung unnötiger Verpackungen und Verpackungsvolumen

  • Einsatz von Recyclingmaterialien

  • Förderung von Mehrweg- und Wiederverwendungslösungen

  • Vorgaben zur Kennzeichnung von Verpackungen

  • Anforderungen an bestimmte Inhaltsstoffe und Materialien

  • erweiterte Herstellerverantwortung

Viele Vorgaben der PPWR werden schrittweise eingeführt und gelten je nach Verpackungsart zu unterschiedlichen Zeitpunkten.

Was bedeutet das für unsere Kunden?

Bei Verpackungen, für die wir die gesetzlich erforderliche Systembeteiligung bereits übernehmen, müssen unsere Kunden keinen zusätzlichen Vertrag mit einem dualen System für dieselbe Verpackungsmenge abschließen und diese Kosten nicht erneut bezahlen.

Das bedeutet für Sie:

  • Die Systembeteiligung der entsprechend gekennzeichneten beziehungsweise über uns lizenzierten Verpackungen ist bereits berücksichtigt.

  • Für dieselben Verpackungsmengen entstehen keine zusätzlichen Lizenzkosten bei einem dualen System.

  • Die Verpackungen können im vorgesehenen Anwendungsbereich weiterhin eingesetzt werden.

  • Sie erhalten eine transparente Darstellung der anfallenden Verpackungskosten.

Warum gibt es eine Systembeteiligung?

Bestimmte Verpackungen, die nach ihrer Verwendung typischerweise bei privaten Endverbrauchern oder sogenannten vergleichbaren Anfallstellen als Abfall entstehen, unterliegen in Deutschland der erweiterten Herstellerverantwortung.

Über die Systembeteiligung werden insbesondere die Sammlung, Sortierung und Verwertung dieser Verpackungsabfälle finanziert.

Soweit wir für die von uns vertriebenen Verpackungen als gesetzlich verpflichteter Marktteilnehmer für die Systembeteiligung verantwortlich sind, übernehmen wir diese Verpflichtung innerhalb unserer Lieferkette.

Transparente Ausweisung der Systembeteiligung

Künftig möchten wir die Kosten der Systembeteiligung auf Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen transparenter darstellen.

Dabei handelt es sich nicht um eine zusätzliche Gebühr auf den bisherigen Gesamtpreis.

Stattdessen soll der bisherige Gesamtpreis künftig transparenter aufgeteilt werden, beispielsweise in:

Produktpreis + Systembeteiligung = Gesamtpreis

Der reine Produktpreis reduziert sich dabei entsprechend um den separat ausgewiesenen Anteil der Systembeteiligung.

Damit können unsere Kunden nachvollziehen, welcher Kostenanteil auf das Produkt selbst und welcher Anteil auf die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung an der Verpackungsentsorgung entfällt.

Welche weiteren Änderungen bringt die PPWR?

Die PPWR enthält zahlreiche Anforderungen, die in den kommenden Jahren schrittweise wirksam werden.

Dazu gehören beispielsweise Vorgaben zu:

  • Recyclingfähigkeit

  • Materialeinsparung

  • Rezyklatanteilen bei bestimmten Kunststoffverpackungen

  • Mehrweg und Wiederverwendung

  • Kennzeichnung

  • Vermeidung unnötiger Verpackungen

Welche Anforderungen konkret gelten, hängt unter anderem von Material, Verpackungsart, Verwendungszweck und Zeitpunkt des Inverkehrbringens ab.

Eine pauschale Aussage, dass künftig beispielsweise jede Verpackung aus einem bestimmten Material bestehen oder einen bestimmten Recyclinganteil enthalten muss, ist daher nicht möglich.

Wir überprüfen unser Sortiment und unsere Prozesse fortlaufend im Hinblick auf die neuen gesetzlichen Anforderungen.

Müssen unsere Kunden selbst tätig werden?

Für Verpackungen, deren Systembeteiligung bereits ordnungsgemäß durch uns erfolgt, entsteht für unsere Kunden hinsichtlich dieser Verpackungen grundsätzlich keine zusätzliche Systembeteiligung.

Andere Pflichten können jedoch entstehen, wenn Sie beispielsweise:

  • Verpackungen selbst aus dem Ausland importieren,

  • Verpackungen unter eigener Verantwortung erstmals in Deutschland in Verkehr bringen,

  • eigene Verpackungen oder individuell beschaffte Verpackungen einsetzen,

  • Verpackungen außerhalb unserer Lieferkette beziehen oder

  • aufgrund Ihrer konkreten Rolle selbst als Hersteller beziehungsweise verpflichteter Marktteilnehmer gelten.

In solchen Fällen sollte die jeweilige Liefer- und Vertriebskette individuell geprüft werden.

Unser Ziel: Transparenz und Planungssicherheit

Die neuen europäischen und nationalen Verpackungsvorgaben sind umfangreich und werden schrittweise umgesetzt.

Unser Ziel ist es, die gesetzlichen Entwicklungen frühzeitig zu berücksichtigen und unsere Kunden möglichst transparent über relevante Änderungen zu informieren.

Dazu gehören für uns:

  • die ordnungsgemäße Systembeteiligung der von uns verantworteten Verpackungen,

  • eine nachvollziehbare Darstellung der damit verbundenen Kosten,

  • die Prüfung unseres Sortiments im Hinblick auf zukünftige PPWR-Anforderungen sowie

  • der weitere Ausbau nachhaltiger und wiederverwendbarer Verpackungslösungen.

So möchten wir unseren Kunden auch bei zukünftigen Änderungen des Verpackungsrechts eine möglichst einfache und transparente Beschaffung ermöglichen.

Weiterführende Informationen

Für verbindliche und aktuelle Informationen zum Verpackungsrecht empfehlen wir insbesondere die Veröffentlichungen folgender offizieller Stellen:

  • EUR-Lex – Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle

  • Europäische Kommission – Packaging and Packaging Waste

  • Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)

  • Verpackungsregister LUCID

  • Bundesministerium beziehungsweise Gesetze im Internet – Verpackungsgesetz und ergänzende deutsche Vorschriften

Stand: August 2026

Die gesetzlichen Anforderungen, Übergangsregelungen und behördlichen Auslegungen können sich durch weitere Rechtsakte, Leitlinien und Veröffentlichungen konkretisieren. Diese Informationen stellen daher eine allgemeine Information dar und ersetzen keine rechtliche Beratung.

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