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Überbrückungshilfe III für Gastronomen - Ratgeber

Eingangsvoraussetzung für die Überbrückungshilfe III                                                            Stand: Mai 21

  1. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb aller Branchen für den Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021, die in einem Monat des Förderzeitraums einen Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben.
  2. Die Unternehmensgründung muss hierbei spätestens zum 31.10.2020 erfolgt sein. Unternehmen die später gegründet wurden, haben leider keinen Anspruch auf Überbrückungshilfe III.
  3. Unternehmen, die November- und/oder Dezemberhilfe erhalten, sind entsprechend für November und/oder Dezember für die Überbrückungshilfe III nicht antragsberechtigt.

Förderhöhe

Die Überbrückungshilfe III erstattet einen Anteil in Höhe von:

  • bis zu 100 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch > 70 %
  • bis zu 60 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 50 % und ≤ 70 %
  • bis zu 40 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 30 % und < 50 % im Fördermonat im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahres 2019.

 

Folgende Kosten können hierbei berücksichtigt werden

  1. Mieten und Pachten für Gebäude, Grundstücke und Räumlichkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens stehen. Kosten für Privaträume sind nicht förderfähig.
  2. Kosten für Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, die im Rahmen der Beantragung der CoronaÜberbrückungshilfe anfallen.
  3. Maßnahmen zur Digitalisierung: Suchmaschinenoptimierung, Social Media und Online Werbung (u.a. Erstellung oder Optimierung einer eigenen Internetpräsenz, Implementierung eines Buchungssystems. Tipp: Für nur 350€ einmalig von CHG Webagentur, Anschaffungskosten einer neuen Registrierkasse mit TSE-Modul, Anschaffung von PC für Homeoffice)
  4. Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Corona SchnelltestsReinigungsartikel und Hygieneartikel.

Beispiele für förderfähige Digitalisierungs- und Hygienemaßnahmen für Gastronomen im Rahmen der Überbrückungshilfe III

I. Hygienemaßnahmen bzw. Maßnahmen zur temporären Verlagerung des Geschäftsbetriebs in Außenbereiche

  • Personalkosten zur Umsetzung von Hygienemaßnahmen bzw. Verlagerung in Außenbereiche
  • Kosten für Desinfektionsmittel und Desinfektionssäulen und Spender, Trennwände und Plexiglas,
  • Fester Einbau von Lüftungsanlagen
  • Installation/Erneuerung/Aufrüstung von Klima- und Lüftungsanalagen
  • Kauf von Schnelltest für Mitarbeiter oder Kunden
  • Modernisierung Toiletten / Sanitäreinrichtung
  • Schaffung zusätzlicher sanitärer Anlagen für Personal
  • Abschaffung von mobilen Raumteilern für die Gasträume
  • Wechsel auf Gläserspülmaschine (inkl. Sanitär- und Elektroarbeiten), die mit höherer Temperatur spült, evtl. auch einer neuen Spülmaschine
  • Sonnenschirme mit integrierten Heizstrahlern, um auch den Außenbereich nutzen zu können
  • In Eigenregie des Antragstellers/Unternehmers erbrachte Arbeitsleistungen, etwa zur Aufstellung von Heizstrahlern
  • Einrichtung für Außengastronomie (Mobiliar, Theken, Kühlzellen, etc.)
  • Anschaffung/Austausch von Terrassenbestuhlung
  • Windschutz für den Außenbereich

II. Digitalisierung

  • Einrichtung eines Onlineshops
  • Bearbeitung/Aktualisierung des Internetauftritts/der Homepage
  • Kosten für digitales Marketing (Social Media, SEO, SEA, E-Mail Marketing, etc.)
  • Kosten für die Betreuung von Social Media Kanälen
  • Digitalisierung der Informationsmappe von Speisekarten
  • Implementierung von Buchungs- und Reservierungssystemen
  • Anschaffung von Hardware zur besseren Präsentation von Produkten im Online-Shop (z. B. Fotobearbeitungssoftware)
  • Wechsel des Kassensystems, um neue digitale Services zu ermöglichen z. B. „am Tisch per Handy ordern“

Tipp: Nutzen Sie das exklusive Angebot der CHG Webagentur ab 350€ einmalig für die Erstellung oder Optimierung Ihrer Gastronomie oder Hotelwebseite.

Achtung: Ob und in welchem Umfang Sie für die Überbrückungshilfe III in Frage kommen, müssen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater klären, er kann Sie in dieser Angelegenheit bestens beraten.

 

Zum Webshop des Gastronomie Non-Food Großhändlers Sedullat 

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